Hilfsmittel zur Pflege und technische Hilfsmittel gehören zu jeder häuslichen Pflege einfach dazu. Je höher die Pflegestufe, desto größer ist die Kostenübernahme. Wem welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung stehen ist in der Pflegeversicherung geregelt. Die Pflegeversicherung kümmert sich auch um alle anderen Leistungen, die einem im Rahmen der häuslichen Pflege zustehen.
Beispiele für die Leistungen sind unter anderem: das Pflegegeld, diverse Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen. Die Pflegeversicherung kümmert sich im Bedarfsfall auch um die finanzielle Unterstützung in Sachen Wohnumfeldverbesserung. Das bedeutet, dass es Zuschüsse gibt für alle nötigen Maßnahmen die zur Verbesserung des Wohnbereiches beitragen (zum Beispiel bei Behinderung).
Pflegehilfsmittel dienen dazu die Pflege zu erleichtern und die Beschwerden der zu betreuenten Person bestmöglich zu lindern. Genau aus diesem Grund ist das Pflegebett das wichtigste und beliebteste Hilfsmittel in der Pflege. Sie sind in der Regel manuell bzw. heutezutage meist schon durch einen eingebauten Motor frei verstellbar. Im Bedarfsfall gibt es auch für Kinder oder generell kleinwüchsigen Menschen spezielle Pflegebetten. Es erleichtern der Pflegeperson nicht nur die nächtliche Pflege sondern erleichtert dem Patienten auch das Zubettgehen bzw. das Aufstehen.
a) das Pflegebettzubehör: Dazu zählen zum Beispiel Bettverlängerungen und Bettverkürzungen, aber auch sogenannte Bettgalgen die dem Pflegebedürftigen das Aufrichten im Bett und das Aufstehen enorm erleichtern. Fixierbandagen, Seitengitter und diverse Aufrichthilfen fallen ebenfalls in diese Kategorie.
b) spezielles Bettzubehör, das zur Erleichterung der Pflege eingesetzt wird: Darunter versteht man etwa spezielle Einlegerahmen, die einem die Umlagerung des zu Pflegenden enorm erleichtern oder praktische Rückenstützen, diese gibt es sowohl in manueller, aber auch in motorbetriebener Ausführung.
c) die Pflegebetttische: das sind spezielle Bettnachtschränke, die mit einer verstellbaren Tischplatte ausgestattet sind.
d) moderne Pflegeliegestühle: darunter versteht man alle manuell verstellbaren Mehrfunktionsliegestühle.
e) der Toilettenstuhl: dieser ist je nach Bedarf mit oder ohne Rollen erhältlich.
f) alle Hebegeräte: damit sind spezielle Lifter oder ähnliches gemeint.
g) alle Hilfsmittel in der Pflege die positiv zur täglichen Hygiene bzw. Körperpflege beitragen. Beispiele dafür sind neben Bettpfannen und Urinflaschen auch Bettschutzeinlagen. Natürlich fallen auch alle Waschsysteme in diese Kategorie
h) alle Mittel die zur selbstständigen Lebensführung (Notrufsystem) und Mobilität (Rollator) beitragen.